Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach folgender Formel ermittelt:
Wert der Immobilie x Steuermesszahl x Hebesatz.
Wesentlichen Einfluss auf den Wert des Grundbesitzes haben der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete, die von der Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt. Weiterhin spielen die Grundstücksfläche, die Immobilienart und das Alter des Gebäudes eine Rolle.
Die Steuermesszahl wird auf 0,034 % gesenkt, wodurch die Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind, ausgeglichen werden sollen.
Um eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens anlässlich der Neuregelung zu vermeiden, können/sollen die Gemeinden ihre Hebesätze nach oben oder unten anpassen. Außerdem dürfen Gemeinden auch für unbebaute, baureife Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen nicht gebaut wird. Diese Grundsteuer C soll dazu führen, dass auf baureifen Grundstücken Wohnraum entsteht.
Die folgenden Bundesländer weichen vom Bundesmodell ab: